| Begründung meines Stimmverhaltens bei der Entscheidung des Rates zur Moderationsgruppe |
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| 21.10.2007 | |
Der Beschluss des Rates vom 10.10.07 ist nicht vom Felsberger Statut gedeckt.
Am 10.10.07 hat nach Debatte eine knappe Mehrheit (8 Stimmen) des Rates des NLO beschlossen, dem Antrag von Martin Mitterhauser zu folgen und eine Gruppe von drei Ratsmitgliedern als Moderation der Yahoogroup des NLO einzusetzen. Vorausgegangen war ein Versuch, das Protokoll der Göttinger Tagung des Rates (3./4.8.07) so zu interpretieren, als ob der Rat die Moderation der Yahoogroup bereits in Göttingen beschlossen habe. Als diese Auslegung aufgrund des von Mario Sperling erstellten Protokolls nicht mehr haltbar war, brachte Martin Mitterhauser einen entsprechenden Antrag ein.
In der Begründung heißt von Martin Mitterhauser heißt es: „Meinem Verständnis nach ist die Diskussionsgruppe eine Diskussionsgruppe des Netzwerks und dient dem Aufbau des Netzwerks. Es liegt deshalb in der politischen Verantwortung des Rates, über etwaige Moderationskriterien zu entscheiden (inkl. der Frage, welche Mitglieder in die Gruppe aufgenommen oder gesperrt werden und warum).
Ich halte das Verständnis, welches Martin Mitterhauser und die knappe Mehrheit des Rates hier offenbart für in verschiedener Hinsicht mit unserem Statut für nicht vereinbar: 1. Es ist falsch, dass der Rat „als arbeitendes und höchstes NLO-Gremium ohnedies die Entscheidungkompetenz hat, jederzeit das Verfahren mit der Liste festzulegen". Zum Einen ist der Rat keineswegs das höchste NLO-Gremium. Vielmehr ist dies die Vollversammlung des NLO, die mit Mehrheit jeden Beschluss des Rates aufheben kann. Zum anderen sagt das Felsberger Statut ganz klar, dass der Rat ein Beschlussgremium ist. Das arbeitende Gremium des NLO auf der Bundesebene ist die in Felsberg gewählte Koordination. Wörtlich heißt es in Punkt 9 unseres Statuts: „Die Räte sind berechtigt zwischen den Regional- und Bundestreffen mehrheitlich politische Positionen für ihre jeweilige Ebene zu beschließen. Diese Beschlüsse sind auf dem nächsten Treffen vorzutragen und bedürfen der Bestätigung durch das Treffen. Die Aufhebung eines Beschlusses bedarf der absoluten Mehrheit der Anwesenden." Es ist deutlich, dass der Rat des NLO keinesfalls alle Fragen entscheidet, sondern ein begrenztes Mandat hat. Das Felsberger Statut sieht nicht ein für alle Fragen zuständiges Gremium vor, sondern ein System von Checks und Balances. Dem Rat kommt darin die Aufgabe zu, die politische Willensbildung zwischen den Treffen zu ermöglichen. In organisatorischen, strukturellen und personellen Fragen hat der Rat laut Statut kein Mandat. In der Auffassung von Martin Mitterhauser und der knappen Mehrheit des Rates sehe ich den statutenwidrigen Versuch, den Rat dennoch als omnipotentes Organ ähnlich einem Bundesvorstand zu etablieren. 2. Der Antrag von Martin Mitterhauser und der Beschluss der knappen Mehrheit des Rates widerspricht dem Geist unseres Netzwerkes. Wir sind angetreten, die Stellvertreterpolitiken zu überwinden und einen Beitrag zur Emanzipation des Menschen zu leisten. Diesem Geist entspricht, dass alle Fragen, die nicht zwingend stellvertretend in zentralen Gremien entschieden werden müssen, direkt von den damit befassten und den davon betroffenen Aktiven entschieden werden. Es ist nicht einsehbar, dass die Aktiven in der Yahoogroup sich nicht ihre Moderation selbst wählen und abwählen sollen, sondern statt dessen vom Rat sozusagen hoheitlich eine Moderation vorgesetzt bekommen, die entscheiden kann, was sie will, ohne, dass die von den Entscheidungen direkt Betroffenen sie abwählen können. Dem Geist unseres Netzwerkes entspricht es vielmehr, dass die Aktiven in der Yahoogroup selbst Verantwortung übernehmen, indem sie aus ihrer Mitte eine Moderation wählen. 3. Die Moderation hat Befugnisse ähnlich wie ein Schiedsgericht. Es ist daher angeraten, diese Befugnisse nicht an die Inhaber anderer Ämter zu vergeben, sondern getrennt von allen anderen Ämtern zu wählen. Sie muss im Stande sein, auch entgegen der Mehrheit des Rates Sanktionen zu verhängen oder eben auch nicht zu verhängen. Die Konzentration einer Machtfülle in einer Hand ist in unserem Statut gerade nicht vorgesehen. Im beschriebenen Vorgehen der knappen Mehrheit des Rates erkenne ich, dass entweder einzelne Mitglieder des Rates das in Felsberg mit großer Mehrheit beschlossene Statut nicht verinnerlicht haben, oder, dass sie wider besseres Wissen ihre eigenen Vorstellungen gegen Geist und Wort des Statuts durchsetzen. Diesem Bruch des Statuts trete ich entschieden entgegen. Edith Bartelmus-Scholich, Mitglied im Rat des Netzwerk Linke Opposition, 21.10.07 |
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| Letzte Aktualisierung ( 21.10.2007 ) |
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Der Beschluss des Rates vom 10.10.07 ist nicht vom Felsberger Statut gedeckt.

