| Rente mit 67 - Es wäre falsch den Mißfelders zu folgen |
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| 04.05.2007 | |
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Deutschland hat im im internationalen Vergleich mit 65 Jahren das meist verbreiteste Renteneintrittsalter. Faktisch liegt jedoch das durchschnittliche Renteneintrittsalter nach Frankreich auf dem zweitniedrigsten Wert in den OECD-Staaten. In Deutschland stehen in der Altersgruppe der 55 bis 64-jährigen Erwerbsfähigen nur etwa ein Drittel im Erwerbsleben.
Ob die Riester-Rente jedoch in der Lage ist, die zu erwartende Finanzlücke im Rentenbezug zu kompensieren, darf anhand anhand der gegenwärtigen Entwicklungen eher bezweifelt werden. Es stammt aus der Zeit der Spekulationsblasen auf den Aktienmärkten, die Privatvorsorge erbrächte höhere Renditen. Die Versicherer versprachen Renditen von 10,5 bis 11,5 Prozent. Diese Träume sind mittlerweile geplatzt. So schrieb die Zeit im Oktober 2003: „Mehr als 100 Milliarden Euro haben die Versicherer in den vergangenen drei Jahren an der Börse verbrannt“. Mittlerweile gehen Experten davon aus, dass die Renditen bis auf die garantierte Mindestverzinsung in Höhe von 2,75 Prozent absinken könnte. Aufgrund der anhaltenden Branchenschwäche ist der Gesetzgeber tätig geworden. Er beschloss die Absenkung des bisherigen Garantiezinses in Höhe 4 Prozent mit Beginn zum 1. Januar 2004 auf 2,75 Prozent. Im Vergleich zum staatlich organisierten Umlageverfahren sind alle privat organisierten Altersvorsorgesysteme weitaus kostenintensiver, wie die folgende Abbildung zeigt:
Altersvorsorge/ Verwaltungskosten Umlageverfahren 1, 5 Prozent Riesterrente ca. 10 Prozent
chilenische Privatvorsorge 18 Prozent
Privatvorsorge in GB 40 Prozent Die durch die Anhebung des Rentenbezugs auf 67 Jahre faktisch durchgeführte Rentenkürzung wird fatale Folgen für das Binnenwachstum haben. Die OECD konstatiert aufgrund der scherenartigen Entwicklung zwischen Löhnen und Gewinnen ein unterdurchschnittliches Binnenwachstum mit fatalen Auswirkungen auf Arbeitsplätze (z. B. im Einzelhandel) und Steuereinnahmen des Staates. Sollte das neoliberale Vorhaben Rente mit 67 nicht nachhaltig gestoppt werden, wird weiterer Arbeitsplätzeabbau zu verzeichnen sein. Mit dieser Entwicklung korrelieren sinkende Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge. Kurz: Rente mit 67 setzt eine gesellschaftliche Abwärtsspirale in Gang, die so schnell nicht revidiert werden kann. Deshalb: Finger davon! Die Protagonisten der Erhöhung des Renteneintrittsalters behaupten, 2050 werden im Vergleich zu heute weniger Erwerbsfähige mehr Rentenbeziehern gegenüberstehen. Um die Beitragszahler nicht zu überfordern, solle jede Generation in ihrer Erwerbsbiographie für die Höhe ihrer Alterseinkünfte selber privat vorsorgen. Diese Daten basieren auf der Grundlage nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes. Die am Statistischen Bundesamt tätigen Wissenschaftler kommen dabei zu dem Ergebnis, dass gegenwärtig vier Erwerbsfähige auf einen über 65-Jährigen kommen. Nach dieser Berechnung wird sich 2050 die Relation von zwei Erwerbsfähigen auf einen Rentner verändern. Allerdings haben die Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes in den Presseerklärungen dieser Berechnungen auch mitgeteilt, dass solche Berechnungen allenfalls Modellcharakter haben und sich ändern können. Aus gutem Grund. Gerade mal vier Jahre im schnitt hielten die letzten Vorausberechnungen der Statistiker aus Wiesbaden. In ihrer siebten Vorausberechnung prognostizierten die Wiesbadener, dass Deutschland im Jahr 2030 69,9 Millionen Einwohner habe. Zwei Jahre später lag die Vorausberechnung je nach Wahl der Variante um 3,8 bis 11,2 Millionen höher. Auch Gerd Bosbach, Mathematiker und Statistiker an der Fachhochschule Koblenz, nennt 1:50-Jahres-Prognosen „moderne Kaffeesatzleserei“. Anhand welcher Daten hätte im Jahr 1900 ein Wissenschaftler die Bevölkerungsentwicklung bis 1950 berechnen sollen? Hätte er in dieser Zeit zwei Weltkriege voraussagen können? Hätte ein Wissenschaftler im Jahr 1950 die Bevölkerungszahl für das Jahr 2000 berechnen können? Hätte er 1950 wissen können: dass die Antibabypille entwickelt und verbreitet wird; dass ausländische Arbeitskräfte angeworben werden und deren Familienmitglieder zuziehen; dass ein Trend zur Kleinfamilie und Single-Dasein sich entwickelt und sich die Grenzen zu Osteuropa öffnen und etwa 2,5 Millionen Aussiedler zuwandern? Auf diesem unsicheren Terrain bewegen sich die Neoliberalen in ihrem Reformeifer. Und es ist ein Skandal, dass auf dieser augenscheinlich unsicheren Datenlage ein seit über einhundert Jahre altes bewährtes System der sozialen Sicherung zerstört wird! Bereits jetzt ist darauf hinzuweisen, dass nicht etwa vier Erwerbsfähige für einen Rentner Beiträge zahlen. Bei der hohen Massenarbeitslosigkeit sind aus der Altersgruppe der 15- bis 65-Jährigen nur 69 Prozent erwerbstätig. Danach haben wir bereits eine Relation von 2,7 Beitragszahlern auf einen Rentner. Zwischen 1950 und 1965 stieg die Geburtenziffer pro Frau (im Alter zwischen 15 und 50 Jahren) von 2,10 auf , 2,51. Man muss wissen, dass die Geburtenrate entscheidend von den Berufsperspektiven junger Leute und Ehepaare beeinflusst wird. Und die waren im Nachkriegsdeutschland gut. Infolge des Pillenknicks fällt dieser Wert dann bis 1981 auf 1,44 ab. Im Kontext der Kohl`schen Wendepolitik fällt dieser Wert 1982 von 1,41 auf 1,37 im Jahr 1987 ab. So haben junge Menschen die Politik von Helmut Kohl bewertet! Auch hatten die neuen Länder im Jahr 1990 mit 1,52 eine etwas höhere Geburtenrate als die alten Länder (1,45). In den neuen Länder fiel dann die Geburtenrate innerhalb eines Jahres um mehr als 35 Prozent auf 0,98 ab. Neoliberale sind eben Kinderfeinde! Die Ossis haben das sehr schnell erfahren müssen. Deutschland muss allerdings nicht weiterhin die niedrigsten Geburtenraten in den OECD-Staaten haben. Die konsequente Familienpolitik der französischen Regierung hat zur Folge gehabt, dass die Geburtenrate innerhalb weniger Jahre auf 1,89 stieg. 2005 betrug sie in Frankreich 2,00, in Deutschland hingegen liegt sie abgeschlagen bei 1,34. Warum schaffen wir das hier in Deutschland nicht? Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen die Regierungen Kohl und Schröder dazu angehalten, die Familienpolitik im Sinne des Grundgesetzes auszugestalten. Die Relation von Beitragszahlern zu Rentnern ist jedoch nicht das alleinige Kriterium, auf welchem Konsumniveau eine zukünftige Rentnergeneration versorgt werden kann. So kamen vor etwa 100 Jahren noch 12 Erwerbstätige auf einen über 65-Jährigen. 1950 sank die Relation auf sieben zu eins. Über Demografie wurde nicht gesprochen, denn die Wirtschaft wuchs, die Arbeitseinkommen stiegen und die zu erwartende Zukunft wurde als positiv bewertet. Heute liegt diese Relation bei 2,7:1. Wie man sieht, hat man, wenn man es so ausdrücken will, bereits mehrere „dramatische“ demografische Entwicklungen hinter sich. Warum sollten wir da die zukünftigen Rentenleistungen kürzen, wenn die Relation von zwei zu eins 2050 (auf die Mängel dieser Berechnung habe ich ja bereits hingewiesen) zur Realität wird. Bei entsprechender Erwerbstätigkeit (Abbau der Arbeitslosigkeit und erhöhte Frauenerwerbsquote) sowie Produktivitätsentwicklung ist auch diese Relation, wie bei den vorhergehenden demografischen Zäsuren, zu meistern. Der Volkswirtschaftler Peter Bofinger geht davon aus, dass bei einem Wachstum von 2 Prozent pro Jahr sich die Volkseinkommen in 35 Jahren verdoppeln werden. Wenn ein Rentner dann davon nicht 48 Prozent, sondern nur 40 oder 35 Prozent erhält, hat dieser Rentner einen erheblich höheren Lebensstandard als dies einem Rentner heute möglich ist. Reformbedarf besteht allerdings in der gesetzlichen Rentenversicherung. Reformbedarf allerdings aus der Perspektive der Stärkung des staatlichen Umlageverfahrens. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind verschiedene Leistungen mit dem Äquivalenzprinzip nicht vereinbar, d. h. sie muss Leistungen erbringen, die durch Beiträge nicht gedeckt sind. Das nennt man versicherungsfremde Leistungen: Dazu zählen die Anrechnung von Kindererziehungszeiten; Rentenzahlungen an Aussiedler; Vorruhestandsrenten, die bis 1997 ohne Abschläge in Anspruch genommen werden konnten; niedrig entlohnte Erwerbszeiten sowie Transfers in die neuen fünf Bundesländer. Ein signifikanter Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten wäre es, wenn diese versicherungs- fremden Leistungen aus dem staatlichen Umlageverfahren herausgenommen und zukünftig durch Steuerleistung erbracht werden. Woher sollen also die Steuergelder zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen kommen? Bei den Einnahmen aus Einkommens-, Gewinn- und Vermögenssteuern hat Deutschland in vielfacher Hinsicht das Niveau eines osteuropäischen EU-Beitrittskandidaten. Aus Einkommens- und Gewinnsteuern in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) erzielt der deutsche Fiskus nur Einnahmen in Höhe von 9,8 Prozent. Die von den Neoliberalen so hoch gelobten USA erzielen mit 12,5 Prozent zum BIP höhere Einnahmen. Am höchsten sind diese Einnahmen in den skandinavischen Staaten. Betrachtet man die Unternehmenssteuer-Einnahmen in Prozent des BIP, ist Deutschland mit 1,6 Prozent Tabellenletzter. Die EU-15 mit 3,2 Prozent und der OECD-Durch- schnitt mit 3,4 Prozent liegen hier wesentlich höher. Dies würde auch einen Beitrag zu einem solidarisch finanzierten Steuersystem leisten. Wie wir also gesehen haben, gibt es eigentlich keinen Grund, das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 zu erhöhen. Wie wir also gesehen haben, gibt es eigentlich keinen Grund, das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 zu erhöhen. Ich muss mich korrigieren, ich habe einen Grund vergessen: der „Nebenjob“ unserer Politiker. Nach einer aktuellen Studie der Universität Jena gaben Bundestagsabgeordnete eine wöchentliche Arbeitszeit von 67 Stunden in Sitzungswochen an. Diese Belastungen hindert jedoch etwa jeden dritten Parlamentarier nicht daran, noch einen „Nebenjob“ auszuüben. Abgeordnete scheinen besonderes Ansehen zu genießen, wenn das Parlament ein Spielbein und die Wirtschaft ein Standbein ist. Diese Praxis widerspricht jedoch dem zugeschriebenen Berufsethos als professionelle Politiker, die nach dem Grundgesetz (Art. 38) an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Dafür haben sie Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung (Art. 48). Das Bundesverfassungsgericht sah die Gefahr der Instrumentalisierung schon 1975 und bemerkte dazu, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Abgeordneten vor allem von einflussreichen Gruppen der Gesellschaft droht. Als kritisch denkender Mensch bin ich davon überzeugt, dass die organisierte Interessensvertretung (Lobbyismus) für die Erosion der Demokratie und den seit Beginn der 80-er Jahre stattfindenden neoliberalen Umverteilungsprozess ursächlich verantwortlich ist. Und man sollte im Kontext der Erhöhung des Renteneintrittsalters auch mal Namen von Mandatsträgern und deren „nebenberuflichen“ Arbeitgeber einmal nennen. Um es geografisch einzugrenzen, schauen wir uns die CDU-Bundestagsabgeordneten Friedrich Merz (Arnsberg) und Reinhard Göhner (Kirchlengern) sowie den SPD-Arbeitsmarktexperten Klaus Brandner (Gütersloh) einmal näher an. Auf den ersten Blick bekommt man bei der Häufigkeit der „nebenberuflichen“ Arbeitgeber der Herren Merz und Göhner den Eindruck, der Tag hat wesentlich mehr als 72 Stunden. Schon weniger und übersichtlicher ist es da bei Brandner. Für ihn ist u a. eine Nebentätigkeit bei der Münchner Allianz Lebensversicherungs AG zu finden. Seine dortige Tätigkeit: Mitglied des Beirats für Zukunftsfragen der Altersvorsorge. Merz und Göhner sind beide für den AXA Konzern AG in Köln tätig. Göhner ist dort Mitglied des Beirats für Personenversicherungen und Finanzdienstleistungen. Merz hat im AXA Konzern zwei Aufgaben: er ist Vorsitzender der Konzernbeirates und Mitglied des Aufsichtsrates. Merz selber betont dabei immer, er hätte „kein einziges Mandat angenommen, das mich in Interessenkonflikt mit meinem politischen Mandat gebracht hätte“. Ich finde, das klingt nach Selbstbeweihräucherung. Schon in der Bibel stand, man könne nicht der Diener zweier Herren sein. Die private Versicherungswirtschaft hat kein Interesse an einer langfristigen Aufrechterhaltung und Stärkung des bewährten staatlichen Umlageverfahrens. Und deshalb hat man sich ja die Herren Brandner, Göhner und Merz geholt. Mit ihrer tatkräftigen Hilfe u. a. war man in der Lage, das gesetzliche Umlageverfahren zu diskreditieren und Rente mit 67 zu initiieren. Dieses Volk ist gut darum beraten, seinen Volksvertretern ein Regelwerk aufzulegen, dass politische Entscheidungsprozesse transparent macht und neoliberaler Entmündigungspolitik eine klare Absage erteilt. |
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Die Reformnotwendigkeit, d. h. die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67, wird vor dem Hintergrund zweier unausweichlicher, quasi naturgesetzlicher Entwicklungen betrachtet. Die neoliberalen Eliten gehen dabei erstens von einer Überalterung der Bevölkerung aus, die in besonderer Übertreibung auch „Vergreisung“ genannt wird. Basierend auf den Schätzungen des Statistischen Bundesamtes gehen sie zweitens davon aus, dass im Jahr 2050 hierzulande weniger Menschen wohnen werden. In diesem Kontext spricht der Spiegel in besonders übertreibender Manier vom „sterbenden Volk“ oder vom „Raum ohne Volk“.

