| NLO Mecklenburg-Vorpommern: Gegen die Gebiets- und Verwaltungsreform in MV |
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| 07.02.2007 | |
Die Regionalgruppe "Netzwerk Linke Opposition - Mecklenburg-Vorpommern" spricht sich gegen die Umsetzung der vorgesehenen Gebiets- und Verwaltungsreform MV aus. Unser Standpunkt basiert auf einer intensiven Auseinandersetzung mit dieser geplanten "Reform". Wir vertreten die Auffassung, dass diese sogenannte "Reform" zu weiterem Demokratieabbau, Verschlechterungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge und zu Stellenabbau führt. All dies ist für uns nicht akzeptabel.
Unsere Kritikpunkte sind insbesondere: 1. Die geplante Gebietsreform in MV soll realisiert werden, ohne dass dieser einer umfassenden und detaillierten Aufgabenkritik auf allen Ebenen (Gemeinde und Städte, Landkreise und kreisfreie Städte, Landesregierung) unterzogen wurde. Sie wird künstlich von einer eigentlich gleichzeitig notwendigen Funktionalreform entkoppelt, die die neuen Zuständigkeiten, das Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen und den Umfang der hoheitlichen Kompetenzen definiert. Die so geplante Verwaltungsreform wird deshalb von erheblichen Anlaufverlusten, Effektivitätseinbußen und ungeplanten und noch nicht überschaubaren Kosten begleitet werden. 2. Die ursprünglich geplanten 4 Großkreise, die sich an die augenblicklich bestehenden und funktionierenden regionalen Planungsgemeinschaften um die Großzentren Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund/Greifswald orientierten, entsprechen ihrer territorialen Ausdehnung eher den in den alten Bundesländern üblichen Regierungsbezirken, die dort eine vierte Entscheidungsebene zur Bündelung bestimmter regionalen Interessen darstellen. Diese vierte Ebene hat MV bewusst im Sinne der Einsparung von Verwaltungskosten nicht eingeführt. Bei Realisierung der Großkreise kommt es zu einer erheblichen Verschiebung zu Gunsten einer zentralistischer Verwaltungskompetenz in Quasi-Regierungsbezirken. Die wichtigere Ebene der überschaubaren Landkreise und der kreisfreien Städte fällt somit ersatzlos weg. 3. Der insbesondere von der PDS in ehemaliger Regierungsverantwortung durchgesetzte Wechsel von dem 4-Landkreismodell zum 5-Landkreismodell mindert die Mängel nicht. Der schwächste der geplanten Großkreise, die Region um das gemeinsame Großzentrum Stralsund/Greifswald wird zerschlagen, wodurch die Ausgewogenheit der Großkreise aus nicht nachvollziehbaren Gründen gestört wird. Hier haben offensichtlich politische und personelle Interessen Oberhand über die Vernunft gewonnen. Die PDS hat ihren begründeten Widerstand gegen die Verwaltungsreform aufgegeben, um im Gegenzug vermeintliche günstigere politische Chancen bei der Besetzung der Funktion zweier Landräte zu erhalten. 4. Die geplante Verwaltungsreform wird zur erheblichen Abnahme der Chancen der Bürger, direkte Demokratie zu erfahren und auszuüben, führen. Nicht nur dass die Wege sehr lang werden, um an den öffentlichen Sitzungen der Kreistage teilzunehmen, sondern der Umfang der Einzelentscheidungen in den geplanten Großkreisen wird so gewaltig sein, dass weder eine ausführliche fachliche Diskussion in den Ausschüssen noch ausgewogene und ausdiskutierte politische Entscheidungen in den Kreistagen möglich sein werden. Umgekehrt wird die Aufgabe der Abgeordneten in den Kreis- und Städtetagen, Kontakt zur Bevölkerung über Stadteilvertretungen oder Gemeindesitzungen zu halten, die konkreten Problemlagen vor Ort zu erfahren, zu vertreten und in den Beschlussgremien durchzusetzen, wegen der Menge der unterschiedlichen Interessen in den geplanten Großkreisen und der großen Entfernungen unmöglich. Damit wird einer fatalen Entfremdung der Entscheidungsgremien von der Bevölkerung Vorschub geleistet. Im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit werden die Abgeordneten völlig überfordert werden. 5. Die bisher vorliegenden Zahlen zum finanziellen Einsparpotential im Ergebnis der geplanten Verwaltungsreform sind völlig unseriös und werden zu Recht vom Landkreistag in MV zurückgewiesen. Sie halten keiner vergleichenden Analyse mit Verwaltungsreformen in anderen Teilen der Bundesrepublik stand, ein angeblich durch die Verwaltungsreform entstehender Überhang von 900 Lehrern ist nicht nachvollziehbar. In der Finanzanalyse wird in erster Linie auf scheinbar möglichen Personalabbau unter Missachtung der hier bereits erfolgten Reduzierung durch die bestehenden Landkreise auf ein mittleres bundesdeutsches Niveau abgehoben. Andere Effizienzsteigerungen und Verbesserungen der wirtschaftlichen Situation werden nicht ausgewiesen. 6. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben nach der Wende stabile Ver- und Entsorgungsunternehmen zur Wahrnehmung ihrer hoheitlichen und sonstigen Aufgaben der Daseinsfürsorge für die Bevölkerung (Strom-, Wasser-, Gas-, Fernwärmeversorgung, Straßenreinigung und Straßenbeleuchtung, Müll- und Abwasserentsorgung, Krankenhäuser, Feuerwehr und Notdienste) gegründet bzw. langfristige Dienstleistungsbeziehungen zu privaten Anbietern aufgebaut. Dabei wurde in vielen Fällen eine hundertprozentige oder mehrheitliche Gesellschaftsbeteiligung eingegangen. Sich an hoheitliche Grenzen orientierende Zweckverbände zur Bündelung solcher Aufgaben wurden gegründet und stabilisiert. Diese gewachsenen stabilen Strukturen werden durch die Verwaltungsreform in Frage gestellt. Ein neuer großer Landkreis wird gleichzeitig viele, ganz unterschiedlich gestaltete Ver- und Entsorgungsbetriebe (Stadtwerke, Regionalunternehmen) bzw. Dienstleistungen zu gestalten und zu verwalten haben. Einheitliche Gebühren, deren Kalkulation und Veranlagung in den Haushalten der Landkreise und nachfolgende Beschlussfassungen in den Kreistagen der Landkreise wird äußerst kompliziert werden. 7. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in den zurückliegenden Jahren erheblich in die Ausbildung einer funktionierenden Verwaltungsinfrastruktur investiert, indem sie Gebäude und Werkhöfe neu gebaut oder rekonstruiert haben. Durch die geplante Verwaltungsreform wird zumindest ein Teil dieser Verwaltungsinfrastruktur überflüssig oder muss neu gestaltet werden, ohne dass sich die bisher eingesetzten kommunalen Investitionsmittel amortisiert hätten. Dieser Schritt ist nur dann vertretbar, wenn es zu äquivalenten echten zukünftigen Einsparungen kommen kann, wofür der Beweis bisher nicht erbracht wurde (siehe Punkt 5). 8. Die Verwaltungen haben in den bestehenden Strukturen ihre kommunalen Wesen (Kameralistik - Haushalts- und Kassenwesen, Einwohnermeldewesen, Ordnungswidrigkeiten, Geoinformationssysteme u. a.) auf modernen und in der Regel sehr teuren Softwaresystemen aufgebaut und mit den erforderlichen Daten gespeist. Diese Softwaresysteme sind von Landkreis zu Landkreis und in den kreisfreien Städten sehr unterschiedlicher Herkunft und in der Regel nicht kompatibel. Die erforderliche Zusammenführung dieser Wesen in einem neuen Großkreis würde nicht nur die Nichtamortisation der bestehenden Systeme bedeuten, sondern einen sehr großen noch nicht überschaubaren Mehraufwand an Kosten für die neuen Softwarestrukturen, für Umschulungen der Mitarbeite, Austausch von Hardwaresystemen, Umbau der Netze und insbesondere an personellen Aufwand für die Datenpflege (Auslesen der Daten, Einpflegen der Daten, Umstrukturierung der Datenbanken) verursachen. Diese unvermeidlichen „Fusionskosten" wurden bisher überhaupt nicht betrachtet und werden die neuen Landkreise in ein nicht überschaubares finanzielles Risiko treiben. 9. Mit der Zentralisierung der Verwaltung in Großkreisen und der damit einhergehenden Überforderung der Verwaltungsangestellten und Abgeordneten bei der Bewältigung der zahlreichen Aufgaben insbesondere in der Ver- und Entsorgungswirtschaft, im Bereich der Bildung und Kindertagesstätten, der Sparkassen und im Wohnungswesen wird der Druck, Leistungen auszulagern und wirtschaftliche Sektoren und Unternehmen zu verkaufen immer größer werden. Damit wird der verstärkten Privatisierung des kommunalen Eigentums Vorschub geleistet, die in der Regel mit dem Abbau von Löhnen, Gehältern und sozialer Absicherung einhergehen und teilweise zum Lohndumping führen. Diese Privatisierungswelle beraubt mittel- und langfristig die Landkreise wichtiger Steuerungsfunktionen und Einfluss auf die soziale Gestaltung der Entgelte, Gebühren und Mieten, auf den Aufbau einer ökologisch und städtebaulich orientierten Infrastruktur. 10. Die Verwaltungsreform wird gegen den Widerstand aller bestehenden 12 Landkreise und der Mehrheit der 5 kreisfreien Städte durchgeführt. Auf das Angebot der Landkreise und kreisfreien Städte, gemeinsam eine gleichzeitige Funktional- und Verwaltungsreform vorzubereiten und im Konsens zu gestalten, wurde seitens der Landesregierung nicht eingegangen. Die Landkreise haben gegen die aufgezwungene Verwaltungsreform beim Landesverfassungsgericht geklagt. Diese Situation zeigt nicht nur, dass es der Landesregierung nicht gelungen ist, die Argumente fachlich überzeugend anzubringen, sondern sie hat somit die notwendige Motivation bei den Verwaltungsangestellten für eine solche (zusätzliche) Großaufgabe vernichtet. Diese Resolution wurde einstimmig auf dem 2. Treffen der NLO-Regionalgruppe MV am 6.02.2007 in Lalendorf beschlossen.
Heike Hörig (NLO-Landeskoordinatorin MeckPom) |
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| Letzte Aktualisierung ( 07.02.2007 ) |
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Die Regionalgruppe "Netzwerk Linke Opposition - Mecklenburg-Vorpommern" spricht sich gegen die Umsetzung der vorgesehenen Gebiets- und Verwaltungsreform MV aus. Unser Standpunkt basiert auf einer intensiven Auseinandersetzung mit dieser geplanten "Reform". Wir vertreten die Auffassung, dass diese sogenannte "Reform" zu weiterem Demokratieabbau, Verschlechterungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge und zu Stellenabbau führt. All dies ist für uns nicht akzeptabel.

