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Frauen sind eigentlich fast immer arm! Drucken E-Mail
29.01.2007

hausarbeit01_01Frauen sind von der neoliberalen Politik und deren Auswirkungen besonders betroffen. Wenn Frauen auch noch für Kinder verantwortlich sind, leiden sie verstärkt unter dem Sozialabbau und unter den hohen Kosten, von Waren und Dienstleistungen. Ein deregulierter Arbeitsmarkt, Arbeitszeitverlängerung und Lohndumping trifft die Schwächsten in diesem Arbeitsmarkt, dazu gehören Frauen.

Die Armutsspirale wird denkbar einfach in Gang gesetzt. Weil sie die Erziehung von Kindern übernehmen, sind sie auf dem Erwerbsarbeitsmarkt meist „zweite Wahl". In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit belastet sich kaum ein Unternehmen mit einer Mitarbeiterin, die Kinder hat und deswegen häufiger ausfallen könnte.

Allenfalls Teilzeitarbeitsplätze in den bekannten Frauenberufen werden angeboten. Aus Zeiten dieser Erwerbsarbeit erwachsen den Frauen kaum oder bei sozialversicherungsfreier Arbeit, keine Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit, der Krankheit oder des Rentenalters.

Die fast Unmöglichkeit, in der heutigen Zeit eine existenzsichernde Arbeitsstelle zu finden, sind Bedingungen, die die Koppelung der Armut an das weibliche Geschlecht weiter manifestiert.

  • Frauenarmut ist die Folge einer patriarchalischen Gesellschaftsstruktur, die Frauen einseitig die Familien- oder Erziehungsarbeit zuweist und Männern die Ernährerrolle .

 

 

Frauenarmut ist von der Sozial-und Geschichtsforschung bisher weitgehend ausgeblendet worden. So hat sich Frauenarmut bis in die Gegenwart eher in unsichtbaren gesellschaftlichen Wirklichkeiten abgespielt. Dies ist so zu erklären, das die Verbindung von Weiblichkeit und Armut schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen wird/wurde. Ein Beispiel dafür ist, fehlende Statistiken, die nicht Geschlechtsspezifisch erhoben werden.

Häufig wird Armut als individuelles Schicksal dargestellt oder als Ergebnis sozialen Fehlverhaltens interpretiert.

Richtig wäre aber Armut als einen Prozeß zu betrachten, in der Frauen durch gesellschaftlich vorgegebene Strukturen, wie z.B. durch die Arbeitsmarktkrise, die existierenden Geschlechter-verhältnisse , das soziale Sicherungssystem, die Veränderung von Lebensformen, ein enormes Armutsrisiko tragen.

Diese Entwicklungen gelten für Frauen wie auch für Männer, doch die Auswirkungen unterscheiden sich stark nach der Geschlechtszugehörigkeit.

In vielen Bereichen werden Daten nicht geschlechtsspezifisch erfaßt oder sie sind traditionell an der männlichen Norm orientiert, so daß die Lebenswirklichkeit von Frauen nicht abgebildet wird.

Im folgenden möchte ich die spezifischen Armutsrisiken bei Frauen aufzeigen.

  • Frauen stellen mit 76 % einen überproportionalen Anteil an den sogenannten Niedriglöhnen
  • Untere Lohngruppen sind in Mehrheit von Frauen belegt
  • Frauen verdienen weniger als Männer, das durchschnittliche Einkommen liegt ca. 30 % unter dem der Männer

 

 

 

Darüberhinaus erhalten Frauen häufig kein Arbeitslosengeld II , weil aufgrund der Bedürftigkeitsprüfung das Einkommen des Ehegatten oder Partners in eheähnlicher Gemeinschaft angerechnet wird. Eine finanzielle Unabhängigkeit der Frauen wird dadurch untergraben.

  • Da unser gesamtes Sozialsystem an Erwerbsarbeit geknüpft ist, haben geringe Einkommen, Arbeitslosikeit und die Unterbrechung der Erwerbsarbeit durch Familienarbeit weitreichende negative Folgen. Die Abdrängung in die Sozialhilfe trifft häufig Frauen, die getrennt lebend sind , ledig oder geschieden.
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird primär als Problem der Frauen betrachtet, Arbeitgeber scheuen sich, Frauen im gebärfähigen Alter einzustellen.

Das soziale Sicherungssystem Ehe ( Ernährermodell)

Neben der Erwerbsarbeit wird die Ehe in Deutschland als das zweite Versorgungssystem angesehen. Die gesetzliche Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt soll die materielle Absicherung bieten. Wenn Frauen z.B. zugunsten von Mann und Kindern ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, unterbrechen oder ganz aufgeben.

Im Vergleich zu Männern sind die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und die damit verbundene Existenzsicherung für Frauen spätestens mit der Geburt eines Kindes den Chancen die Männer haben, diametral entgegengesetzt.

Kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht hergestellt werden, unterbrechen Frauen, nicht Männer, häufig ihre Erwerbstätigkeit oder sie arbeiten in Teilzeit oder in ungeschützten Arbeitsverhältnissen. Oft werden Frauen, die auf diese Weise erwerbstätig sind, als „Dazuverdienerin" bezeichnet.

Beim Verlust ihrer Erwerbstätigkeit, hat sie keinerlei eigenständige Absicherung, zur ökonomischen Absicherung wird sie auf die Position der vom Ehemann versorgten Haus- und Ehefrau verwiesen.

Das Ernährermodell, das sich an der Norm des männlichen „Familienernährers" mit Vollzeiterwerbstätigkeit und eigenständigen Sicherungsansprüchen orientiert, fällt immer öfter aus!

Der mit dem Ausfall des Ernährers eingetretene „Notfall" ist für viele Frauen heute zum Normalfall geworden.

Aus Frauenpolitischer Sicht fehlt den Frauen nicht ein Ernährer, sondern eine materielle Existenzsicherung in Form eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes oder einer unabhängigen Grundsicherung.

Selbst wenn Frau die traditionelle Arbeitsteilung akzeptiert und sie die unbezahlte und private Versorgungsarbeit übernimmt, ist ihre ökonomische Sicherheit nicht gewährleistet.

  • Jede zweite Ehe wird geschieden
  • Die verschärfte Lage auf dem Arbeitsmarkt birgt das Risiko das der „Familienernährer" seinen Arbeitsplatz verliert und somit die Versorgungsbasis.
  • Oft reicht ein Einkommen im Niedriglohnbereich nicht aus, um eine Familie zu ernähren

 

 

 

Diese individuelle Frauenarmut wird jedoch nicht sichtbar, da sie statistisch als „Armut der Familie" definiert wird. Unentdeckte Armut von Frauen wird auch hinter der ungleichen Verteilung des Haushaltseinkommens vermutet. Trotz relativ ausreichendem Haushaltseinkommen kann eine Frau von Armut bedroht sein, wenn der (besser) verdienende Ehemann das Einkommen nicht partnerschaftlich teilt. Die Verfügung über Geld wird in vielen Beziehungen zu einer Machtfrage und ist häufig eng verknüpft mit der Ausübung von Gewalt

Die verborgenen Armutsrisiken durch das Geschlechterverhältnis werden ebenfalls bei genauerer Betrachtung des von vielen als Vorteil empfundenen Ehegattensplittings sichtbar. Auch der Steuergesetzgebung liegt das Ernährermodell zugrunde und trägt indirekt zur potentiellen Verarmung von (Ehe) Frauen bei. Denn in der Regel werden die Einkommen der „Zuverdienenden" hoch besteuert. Frauen nehmen also durch die Splitting-Regelung Nachteile für sich persönlich hin, Frauen werden dadurch extrem abhängig gemacht von ihren Ehemännern.

Das „Ernährermodell" verdeutlicht das Grundmuster des hierarchischen Geschlechter-verhältnisses.

Die Strukturen des Zusammenlebens in Bezug auch auf Ehe und Familie, haben sich in den letzten Jahrzehnten sehr verändert, diese Tatsache wird von der staatlichen Sozialpolitik aber völlig ignoriert. Sie setzt weiterhin auf das „Ernährermodell" und grenzt Frauen damit tendenziell aus und diskriminiert sie als Abhängige.

  • Familienarbeit unbezahlt ist und geht fast ausschließlich zu Lasten der Frauen
  • Das sogenannte Familieneinkommen wird den Ehefrauen statistisch zwar zugerechnet , real aber meistens allein von Männern verwaltet .
  • Das bewirkt, dass deren Armut meist lange Zeit verdeckt wird.
  • Notwendige Hortplätze nicht genügend vorhanden oder nicht finanzierbar sind
  • Es weder Teilzeitarbeitsplätze in ausreichender Form noch in der nötigen flexiblen Form vorhanden sind.
  • Die Teilzeitstellen keine unabhängige Finanzierung bieten
  • Typische Frauenberufe schlechter bezahlt werden als Männerberufe.
  • Frauen für dieselbe Arbeit weniger  verdienen.
  • Es für Frauen weniger/kaum Aufstiegschancen gibt, Führungspositionen sind weiterhin mit Männern besetzt, auch wenn Frauen bessere Qualifikationen haben
  • Viele „Verdienstmöglichkeiten" ausschließlich über „Männerseilschaften" laufen.

Altersarmut ein weibliches Problem

„Armut ist vorwiegend weiblich". Das ergaben die Untersuchungen des Landessozialberichtes „Armut im Alter",  43 % der geschiedenen oder ledigen Frauen, 18 % der Witwen, 12 % der alleinstehenden Männer und 10% aller älteren Ehepaare werden hier zum Armutspotential der über 65 jährigen gerechnet.

Diese Zahlen sind zu ergänzen, durch die in verdeckter Armut lebenden, Schätzungen zufolge verzichten gerade ältere Frauen zu einem erheblichen Teil aus Scham, Unkenntnis oder um die Belastung der Familie zu vermeiden, auf die Inanspruchnahme von „Ergänzender Hilfe".

Sehr deutlich zeigen sich die Folgen der geschlechterhierarchischen Arbeitsteilung beim Renteneinkommen. Die Rentenbezugsquote der Männer liegt bei 92,2% und die der Frauen bei 68,9% ( bezogen auf das Alter von 65 Jahren) Nicht nur der Rentenanspruch, sondern auch die Rentenhöhe, sind an die Rentenversicherte  Erwerbstätigkeit gekoppelt. Das führt dazu das Frauen nur ein extrem niedriges Rentenniveau erreichen.

Hier zahlt sich aus, daß Frauen weniger als Männer am Erwerbsleben beteiligt werden und niedrigere Löhne und Gehälter haben.

Das Rentenversicherungssystem bestätigt das Geschlechterverhältnis, indem es die lebenslange Erwerbstätigkeit nach dem Vorbild der männlichen Normalbiographie zugrunde legt. Weibliche Armut im Alter ist das Spiegelbild der Verteilungsverhältnisse im Erwerbsleben und damit ein Spiegelbild von Privilegien und Diskriminierung.

Die sozialen Benachteiligungen während des Erwerbslebens, z.B. durch Teilzeitarbeit, ungeschützte Arbeitsverhältnisse, niedrigeres Einkommen in einem „frauentypischen Beruf", setzen sich als Konsequenz in der finanziellen Absicherung fort.

Das gesamte Ausmaß der in Armut lebenden oder von Armut bedrohten alten Frauen kann nur geschätzt werden, da in vielen Bereichen wenige oder keine aktuellen Zahlen vorliegen.

Aber nicht nur in diesem Bereich bleibt die Hierarchie der Geschlechterverhältnisse bis ins hohe Alter erhalten . Es sind wiederum Frauen, die bis ins hohe Alter hinein, als wesentliches gesellschaftliches Hilfepotential angesehen und genutzt werden.

Das heißt, auch für die Zukunft wird auf die heimliche Ressource der Sozialpolitik , die Frauen gesetzt. Dahinter verbirgt sich die Zuschreibung der weiblichen Sorge, der Betreuung und Pflege im familiären , verwandtschaftlichen und nachbarschaftlichen Bereich. Geleistet wird diese Arbeit überwiegend von Frauen , häufig parallel zu einer Erwerbsarbeit.

Ab dem mittleren Alter, wenn sie frei sind von Familien-und Erziehungspflichten und wieder (voll)erwerbstätig sein können/könnten und sich noch eine minimale Alterssicherung aufbauen könnten, werden sie in wachsender Zahl durch neue Hilfs- und Pflegeverpflichtungen gegenüber ihren alten Eltern oder Schwiegereltern, daran gehindert. Die Anrechnung der privaten Betreuungsarbeit in der Altersversorgung sowie Leistungen der Pflegeversicherung für geleistete Pflege führen in keinem Fall zu einer Existenzsicherung.

 

Auswirkungen geschlechterhierarchischer Strukturen im Erwerbsleben

Bezogen auf ihre Teilhabe am Erwerbsleben sind Frauen „Bürger(innen) zweiter Klasse. In den vergangenen Jahren hat zwar die Frauenpolitik einige Verbesserungen im Hinblick auf  die frauenspezifischen  Sicherungslücken erreicht, Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Rente ( leider nicht ausreichend), Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und die Ausdehnung der Teilzeitarbeitsplätze .

Aber auch nach Einführung einiger positiver Einzelaspekte, besteht auf dem Arbeitsmarkt noch immer eine stark geschlechterspezifische Aufteilung. Obwohl Frauen erheblich an Qualifikation dazu gewonnen haben, sind typische Frauenarbeitsplätze auch heute noch durch geringere Qualifikationsanforderungen, schlechte Arbeitsbedingungen, niedrigere Bezahlung und mangelnde Aufstiegschancen gekennzeichnet. Der Zugewinn an Qualifikation brachte Frauen auch nicht - wie zu vermuten wäre- einen entsprechenden Positionsgewinn in Betrieben. Nach wie vor sind die Gehaltsunterschiede beträchtlich. Nach Ausführungen des Ministeriums für Gleichstellung von Frau und Mann des Landes NRW hat sich an den Abständen zwischen den Arbeitseinkommen von Frauen und Männern seit Mitte der sechziger Jahre wenig verändert. (verändert sich gerade )

Nach wie vor sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung hierbei mitentscheidend.

Ältere, geringqualifizierte und Alleinerziehende Frauen haben größere Schwierigkeiten auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Dies wird in Zeiten eines hohen Arbeitskräfteüberangebots besonders deutlich. Arbeitslosigkeit, Rückzug in die „Stille Reserve" und Entmutigungseffekte , sowie deren Folgen sind Ergebnisse geschlechtshierarchischer Strukturen des Arbeitsmarktes.

Für viele Frauen wird sich in Bezug auf soziale Sicherungsansprüche erneut verschlechtern. Zahlreiche arbeitsmarkt- und sozialpolitische Reformen der letzten Zeit haben eine erneute Verdrängung von Frauen aus dem Arbeitsmarkt und eine Verschlechterung ihrer sozialen Sicherung zur Folge.

  • Aufweichung des Kündigungsschutzes
  • Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Beschleunigte Anhebung des Rentenalters
  • Kürzung der umzuverteilenden Leistungen im Rentenrecht 
  • Diverse Veränderungen im Arbeitsförderungsgesetz
  • Selbstbeteiligung im Bereich Gesundheitssicherung
  • Benachteiligung durch Berufsbiographien und Berufswahl

 

 

 

 

 

Den Vorsprung, den ein durchgängig beschäftigter Mann mit der typischen Karriere und Berufserfahrung erreicht, ist für Frauen kaum aufzuholen.

Carol Hagemann White weist vor diesem Hintergrund auf einen wichtigen Aspekt hin, in dem Lebensplanung und Berufswahl aufeinander bezogen sind: „Die schlichte Tatsache, daß der Frauenanteil eines Berufes hoch ist, verleiht eine geradezu unwiderstehliche Plausibilität der Annahme, daß die Vereinbarkeitsleistung (als Grundforderung der weiblichen Normalbiographie) in diesem Beruf gelingt. Denn viele Frauentypischen Berufe bringen ungünstige Arbeitszeiten mit sich. (lange Abende der Verkäuferin, Dienste der Krankenschwestern etc.)

 

Arm trotz Erwerbstätigkeit

„Arbeit schützt vor Armut nicht"

In der Bundesrepublik gab es 1990 fast zwei Millionen voll erwerbstätige Frauen, die ein Einkommen bezogen, das nicht einmal 50% des durchschnittlichen Einkommens aller Vollerwerbstätigen betrug (das ist fast ein Drittel aller vollerwerbstätigen Frauen). Diese Frauen werden nicht als arm wahrgenommen, wenn die Definition der Armut sich auf das gesamte Haushaltseinkommen bezieht . Diese Frauen arbeiten überwiegend im Dienstleistungsgewerbe, insbesondere im Handel, Gaststätten  etc.

Barbara Stiegler führt dies zurück auf die „Geschlechterhierarchische Strukturierung des Erwerbsarbeitsmarktes, indem nicht etwa nach Leistung sondern nach Geschlecht Zugänge eröffnet werden. Per Geschlecht erhalten Frauen Arbeitsplätze, an denen sie nicht nur weniger verdienen als Männer, sondern häufig zu wenig verdienen, um ihre Existenz daraus zu sichern.

Aber selbst die gering entlohnte Vollerwerbstätigkeit der Frauen in den beschriebenen Gewerbebereichen ist nicht nur durch den Strukturwandel des Arbeitsmarktes gefährdet.

Eine besondere Art der Teilzeitbeschäftigung sind die geringfügigen Arbeitsverhältnisse. Während einerseits die Gesamtbeschäftigung sinkt und die Arbeitslosigkeit zunimmt, sind diese Jobs drastisch gestiegen. Zur Zeit gibt es über 6 Millionen geringfügig Beschäftigte. Mehr als 4 Millionen von ihnen sind ausschließlich geringfügig beschäftigt, d.h. ihre einzige Erwerbsquelle ist diese Beschäftigung. Über zwei Drittel sind Frauen. 

Zu wesentlichen Teilen sind reguläre, sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitarbeitsplätze in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden.

Darauf hinzuweisen ist, daß keinerlei neuen Arbeitsplätze geschaffen wurden, sondern zum überwiegenden Teil Frauen in Beschäftigungsverhältnisse abgedrängt wurden, die weder die Existenz sichern, noch einen eigenständigen Zugang zum System der sozialen Sicherungssysteme gewährleisten. Die geringfügige Beschäftigung setzt die soziale Absicherung durch einen Ehemann voraus, da sie die gesamte strukturelle Risikovorsorge ausschließt.

Die Erwerbsbezogenen Sicherungssyteme

Die geschilderte Benachteiligung von Frauen aufgrund der geschlechterhierarchischen Arbeitsweise setzt sich konsequent in den Strukturen der sozialen Sicherungssysteme fort.

Die Ausrichtung auf die männliche Normalbiographie wird deutlich sichtbar in der Absicherung der Erwerbslosigkeit. Die Arbeitslosenversicherung ist so konstruiert, daß eine weitgehende materielle Absicherung nur für die Kerngruppe der ehemals Besserverdienenden , langjährigen Beschäftigten erreicht wird, während Angehörige oder sogenannte Problemgruppen des Arbeitsmarktes entweder überhaupt keine Ansprüche besitzen oder durch ein absolut niedriges Leistungsniveau auf armutsnahe Lebenslagen verwiesen sind.

Benachteiligte Positionen im Beschäftigungssystem werden also in den sozialen Sicherungssystemen immer weiter reproduziert.

Mit dem Verwies auf den Ernährer in der Familie werden Frauen als sogenannte „Doppelverdienerinnen" häufig bei betriebsbedingten Kündigungen entlassen.

Dieser Begriff  „Doppelverdienerinnen" diskriminiert enorm, da es das eigenständige Recht auf Erwerbsarbeit eines oder einer jeden leugnet. Selbst wenn in einem Haushalt zwei Einkommen existieren, verdient niemand doppelt, da er/sie in aller Regel für eine Leistung einmal im Monat entlohnt wird.

Die in diesem Zusammenhang gezahlten Abfindungen fallen bei vielen Frauen ganz weg, wenn sie z.B. nur Teilzeitbeschäftigte waren, oder sie fallen geringer aus, weil sie an Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit bzw. an das Lohnniveau gebunden sind.

Der Anteil der Frauen (Personen) die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit vollem arbeits, tarif- und sozialrechtlichem Schutz arbeiten, geht stark zurückgeht und der Anteil derer, die in atypische und prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden, nimmt zu.

Hierin besteht ein armutspolitisches Risiko: In solchen Beschäftigungsformen ist die Existenzsicherung über Erwerbsarbeit nicht mehr gesichert. Zumeist können keine oder keine ausreichenden Ansprüche (z.B. Rente) auf Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I) erworben werden. In der Folge tritt das Verarmungsrisiko vor allem dann auf, wenn die Erwerbstätigkeit unterbrochen oder beendet wird.

Im Bereich Zunahme der Teilzeitbeschäftigten hat sich in letzten Jahren eine dramatische Entwicklung vollzogen.

Deutlich wird dieses am Beispiel Frauenbranche Einzelhandel, hier arbeiten ca. 2,3 Millionen Menschen, davon knapp 70% Frauen.

Damit die Konkurrenzfähigkeit des Einzelhandels erhalten bleibt, werden die Personalkosten drastisch gesenkt.

Das führte zu einem Wechsel von Vollzeitbeschäftigten Arbeitsverhältnissen in Teilzeitbeschäftigte Arbeitsverhältnisse ( inzwischen gibt es in dieser Branche kaum noch Vollzeitarbeitsplätze), zu flexiblen Veränderungen im Arbeitszeitvolumen der Teilzeitbeschäftigten und teilweise zu tarifvertragswidriger  Flexibilisierung der Arbeitszeit. Diese Veränderung bringen eine Ausweitung der nicht existenzsichernden Arbeit und sind für Frauen in hohem Ausmaße armutsgefährdend.

Forderungen die sich daraus ergeben:

  • Abbau der geschlechterhierarchischen Arbeitsteilung
  • Eigenständige, existenzsichernde Altersvorsorge
  • Einführung einer Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
  • Erhöhung von existenzsichernden, flexiblen Teilzeitarbeitsplätzen ( für Mütter mit Kindern
  • Verpflichtender Erziehungsurlaub zu gleichen Teilen für Mann und Frau

 

 

 

 

 

 

Susanne Steinbrecher

 

Letzte Aktualisierung ( 30.01.2007 )
 
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