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Stop Große Koalition: Von 345 € Hartz IV- Regelsatz kann kein Mensch vernünftig leben Drucken E-Mail
02.01.2007

 cdu berlin

Am heutigen Morgen wurden 31 Städten SPD- und CDU-Parteizentralen von  Aktivisten der Erwerbslosenbewegung zuplakatiert. 70 cm große  rotumrandete Durchfahrtsverbotsschilder mit der Aufschrift „Stop  Große Koalition - Von 345 € Hartz IV- Regelsatz kann kein Mensch  vernünftig leben" verschönten die Türen und Fenster der CDU- und SPD- Parteizentralen in Berlin, Hamburg, Göttingen, Osnabrück, Gera,  Jüterbog, Leipzig, Aachen, Bonn, Gelsenkirchen. Teilweise werden die  Neujahrsempfänge der Regierungsparteien besucht.

In Mainz wurde damit eine ironische Wasch- und Rasieraktion für  Erwerbslose vor dem Amtssitz des SPD-Vorsitzenden und  Ministerpräsidenten kombiniert. Anlass war der zweite Jahrestag der  Verabschiedung der Hartz-Gesetze, die nach wie vor das gigantischte  Täuschungsprojekt für eine angeblich andere Arbeits- und  Sozialpolitik darstellen.

Der Sprecher des Aktionsbündnis Sozialproteste, Edgar Schu, erklärt dazu:  „Wir wollen mit der Aktion auf die konkrete Situation  gefährlicher Armut von Hartz IV-Empfängern, Sozialhilfeempfängern,  Kindern, Migranten, Obdachlosen und Asylsuchenden aufmerksam machen.  Die Republik debattiert zwar über Unterschichten und darüber, ob  Düfte vom Duschen und eine glatte Rasur einen Arbeitsplatz bringen  könnten (Kurt Beck), ob jedoch 345 € zum Leben oder Darben reichen,  darüber schweigt die plurale Fassung einer weitgehenden  Einheitspartei von CDU und SPD - aber auch die Kirchen, große Teile der Oppositionsparteien und Medien."

Die große Koalition wird in jedem Fall von 2005-2009 allein durch  Nichterhöhung der Regelsätze und durch Erhöhung der Mehrwertsteuer  eine ca. 11-13 %ige zusätzliche Verarmung produzieren. Bei 3,69 € für  tägliches Essen und Trinken, 0,60 € für tägliche öffentliche  Verkehrsmittelbenutzung, fast nichts für die sozio-kulturelle  Beteiligung, ist die menschenrechtliche und grundgesetzliche  Angemessenheit offenkundig unterschritten. Auch ein monatlicher  Betrag von 4,40 € für Kinderschuhe, 2,26 € für Freizeit und Kultur,  1,97 € für Wohnungsselbstrenovierung und 0 € für Bildung oder  Kinderbetreuung ist mit sozialen Grundrechten kaum vereinbar.

Das ABSP hält weiterhin die „Deckel-Entscheidung" des  Bundessozialgerichts (23.11.2006), zu der Zulässigkeit der Alg II- Regelsätze für rechtliche Fehlentscheidung und geht davon aus, dass  durch weitere Klagen verfassungswidrige Teile von Hartz IV revidiert  werden müssen. Deshalb begrüßen wir die Aktivitäten von ver.di und  der IGM für mehr Verteilungsgerechtigkeit in dieser Republik und die  Vorstöße des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, wie des  Deutschen Kinderschutzbundes, die immer wieder auf die  Verarmungsdynamik hingewiesen haben.

 
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